PPWR
Am 22. Januar 2025 hat die Europäische Union die endgültige Fassung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Diese neue Verordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, spielt eine zentrale Rolle im europäischen Ansatz für eine Kreislaufwirtschaft. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) werden in dieser Verordnung als chemische Stoffe definiert, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (–CF₃) oder Methylengruppe (–CF₂–) enthalten. Das bedeutet, dass an das betreffende Kohlenstoffatom ausschließlich Fluoratome gebunden sind, ohne Wasserstoff (H), Chlor (Cl), Brom (Br) oder Jod (I). Diese spezifische Struktur macht PFAS in der Umwelt besonders persistent.
Um die Risiken der Verwendung von PFAS besser kontrollieren zu können, wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Kürze die konsolidierte Stellungnahme sowohl des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) als auch des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) veröffentlichen. Diese Stellungnahmen bilden eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen über mögliche Beschränkungen von PFAS in der Europäischen Union.
Artikel 5 dieser Verordnung befasst sich mit den Anforderungen an Stoffe in Verpackungen, wobei Absatz 5 speziell die Verwendung von PFAS in Verpackungen betrifft. Die PPWR verbietet die Verwendung von PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, es sei denn, die Konzentrationen bleiben unter den festgelegten Grenzwerten. Unternehmen sind verpflichtet, anhand technischer Unterlagen nachzuweisen, dass ihre Verpackungen sowohl die Anforderungen für Schwermetalle als auch für PFAS erfüllen. Die genauen Anforderungen an diese Unterlagen sind in Anhang VII der Verordnung aufgeführt.
Die Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gelten ab dem 12. August 2026:
- 25 ppb für PFAS, gemessen mit einer gezielten PFAS-Analyse (wobei PFAS in polymerer Form nicht in die Quantifizierung einbezogen werden)
- 250 ppb für die Summe der PFAS, gemessen als Summe der gezielten PFAS-Analysen, gegebenenfalls mit vorheriger Zersetzung der Vorläuferstoffe (wobei PFAS in polymerer Form nicht in die Quantifizierung einbezogen werden)
- 50 ppm für PFAS (einschließlich PFAS in polymerer Form)
OPACKGROUP erfüllt die neuen Anforderungen
Bei OPACKGROUP wurden externe Tests an Folien durchgeführt, bei denen die maximal erforderliche Menge an PFAS-haltigen Verarbeitungshilfsmitteln verwendet wurde. Dabei wurde der Gehalt an organisch gebundenem Fluor (TOF) gemessen. Die Messwerte liegen unter dem Grenzwert von 30 ppm – deutlich unter den zulässigen 50 ppm für PFAS in polymerer Form. Damit erfüllen unsere Verpackungen nachweislich die Anforderungen der PPWR! Eine offizielle Erklärung zu diesen Testergebnissen wurde erstellt und kann Kunden zur Verfügung gestellt werden. Obwohl die OPACKGROUP derzeit die Vorschriften erfüllt, bleibt die Weiterentwicklung hin zu PFAS-freien Alternativen ein wichtiger Schwerpunkt. Insbesondere der Ersatz von PFAS-haltigen Verarbeitungshilfsmitteln, die in bestimmten Produktionsprozessen unverzichtbar sind, bleibt technisch komplex. Bei der Herstellung von Blasfolie ist der Einsatz eines Verarbeitungshilfsmittels unerlässlich. [1]
Darüber hinaus ist es wichtig zu erkennen, dass mechanisches Recyclingmaterial in den kommenden Jahren noch PFAS enthalten kann, da diese Stoffe in der Vergangenheit in vielen Anwendungen verwendet wurden.
Nachhaltige Ambitionen
Als Vorreiter im Bereich nachhaltiger Verpackungslösungen setzt sich die OPACKGROUP weiterhin für Innovation und umweltfreundliche Materialien ein. Die Einhaltung der PPWR-Verordnung unterstreicht unser Engagement für sichere, zukunftssichere Verpackungen, die den europäischen Normen entsprechen. Für weitere Informationen oder um die PFAS-Erklärung anzufordern, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder senden Sie eine E-Mail an info@oerlemansplastics.nl
[1] Dieser Hilfsstoff hat drei wesentliche Vorteile. Es verhindert Schmelzbrüche und sorgt so für gute optische Eigenschaften (keine Orangenhaut). Der Kopfdruck im Extruder wird reduziert, was die Produktion erleichtert und „Ablagerungen” verhindert/verringert, sodass länger ohne Unterbrechungen für die Reinigung des Extruderkopfes produziert werden kann.